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4 m?

Verfasst: Do 11. Mai 2017, 10:57
von dg7ac
Juchhei Bergfunker,

angeblich soll es vom 17. Mai bis 31. August ja eine Duldung für Betrieb zwischen 70,150 und 70,180 MHz geben.
Welche Bergstation hat den Frequenzbereich im Portfolio?
Und wenn nicht, wer hat noch Lust, QRV zu werden?

Ahoi
Pom

Re: 4 m?

Verfasst: Mo 15. Mai 2017, 23:45
von DB7MM
Hallo Pom,

beim Funkamateur steht gerade "nur ortsfeste Amateurfunkstellen", damit wäre also Bergfunk gestorben. In der Vorstandsinfo des DARC steht das nicht explizit drin, die schreiben aber "gleichlautend zur alten BNetzA Mitteilung Nr. 412/2015", da war imho auch kein /m und /p zulässig.
Warten wir mal ab, was am 17.5. dann wirklich veröffentlicht wird.

Hmm, wer hat eigentlich schon mal Betriebsorte auf Berggipfeln angemeldet? DB7MM/a wäre auch mal was.

73 de Michael, DB7MM

Re: 4 m?

Verfasst: Di 16. Mai 2017, 11:21
von dg7ac
Angemeldet noch nicht, aber ich habe bereits eine anfrage bei der BNetzA dazu laufen. Grundsätzlich sind ja zwei in der Genehmigung angegebene Standorte für die Funkstelle möglich. Ich lasse gerade klären, ob statt einer postalischen Adresse auch eine anderweitige, exakte Beschreibung des Standortes (z.B. geografische Koordinaten) möglich ist. Stay tuned! 8-)

Re: 4 m?

Verfasst: Di 16. Mai 2017, 11:47
von dg7ac
Verdammte Axt! Da habe ich doch eben gerade den Rückruf erhalten: Das geht! :mrgreen:
Da es nur eine telefonische Beratung war, bleiben "die" hoffentlich bei ihrer Ansicht. Ich werde meine Urkunden in Kürze einschicken und die Standorte ändern lassen. Sobald ich es schriftlich habe, werde ich Euch selbstverständlich den Weg verraten.
Ich liebe diese subversiven Ideen, Behörden mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. :lol:

Ahoi!